Beitragsordnung

des

Neusser Eishockey Verein e.V.

Stand: XX.08.2025

1.

 

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt Höhe und Art der Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Sonderzahlungen/Umlagen und bezieht sich insbesondere auf § 8 der Satzung. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge.

2. 

 

 

Beträge / Gebühren

Vereinsangestellte, Trainer, ehrenamtliche Helfer und Ehrenmitglieder sind in dieser Funktion von sämtlichen Zahlungen befreit. Spieler der 1. Mannschaft sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Gebühren befreit.