Beitragsordnung
des
Neusser Eishockey Verein e.V.
Stand: XX.08.2025
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1.
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Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt Höhe und Art der Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Sonderzahlungen/Umlagen und bezieht sich insbesondere auf § 8 der Satzung. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge. |
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2.
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Beträge / Gebühren Vereinsangestellte, Trainer, ehrenamtliche Helfer und Ehrenmitglieder sind in dieser Funktion von sämtlichen Zahlungen befreit. Spieler der 1. Mannschaft sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Gebühren befreit. |